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Angeben der Rechteerklärungen im EDM Standard

Ein anzugebendes Pflichtfeld der Metadaten eines Digitalisats ist das Feld über Mediennutzungsrechte <edm:rights>, in dem Informationen zu den Nutzungsrechten der Digitalen Ressource abgespeichert werden. Die angegebenen Rechteerklärungen beziehen sich nur auf die Darstellung des kulturellen Erbstücks, nicht auf das Erbstück selbst. Für mehrere Digitalisate eines Objekts kann je eine Rechteerklärung mitgeliefert werden.

Die Rechteerklärung wird über einen URI (Uniform Resource Identifier) in den nachfolgenden Mustern angegeben.

Gemeinfreiheit

http://creativecommons.org/publicdomain/{Kürzel}/1.0/

Kürzel sind: zero, mark

Creative Commons Lizenzen

http://creativecommons.org/licenses/{Kürzel der Eigenschaft}/{Version}/{Port}

Alle Versionen werden akzeptiert. Der Port kann, aber muss nicht, mitgegeben werden.

Kürzel der Eigenschaften sind: by, by-sa, by-nd, by-nc, by-nc-sa, by-nc-nd

Weitere Rechteerklärungen (Rights Statement Konsortium)

http://rightsstatements.org/vocab/{Kürzel}/1.0/

Kürzel sind: NoC-NC, NoC-OKLR, InC, InC-EDU, InC-OW-EU, CNE


Im Metadatenfeld <edm:rights> wird die Rechteerklärung dann über ein <rdf:resource> Attribut angegeben, zB. mit einer CC0 Lizenz:

<edm:rights rdf:resource="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/"/>

Die Informationen zu den Nutzungsrechten werden, wie die anderen Metadaten, über die Schnittstelle an Europeana geliefert.

Die Nutzerinnen und Nutzer werden dann auf der jeweiligen Europeana-Seite des Objekts informiert über dessen Nutzungsrechte. Angezeigt wird dabei der Link zur Rechteerklärung.


Weitere Informationen können Sie hier finden:

Link zum Angeben der Rechteerklärungen für Europeana:
https://pro.europeana.eu/page/submitting-a-rights-statement