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Mindestanforderungen Metadaten

EDM als Ausgangsbasis

Die Mindestanforderungen der virtuellen Bibliothek europeana.eu an Metadaten zu einem Digitalisat äußern sich in durch klar definierte Standards geregelte Felder, denen es zuzuliefern gilt.

Dabei tragen die Felder, die in Folge als Boxen veranschaulicht sind, keine eigenen Namen und Beschreibungen. Dadurch ergibt sich im Sinne der Aggregation von verschiedenen Quellen ein gewisser Spielraum: Es gibt Institutionen, die dem Standard «dc:description» die Beschreibung z. B. einer Büste zuliefern, andere Institutionen würden das Feld eher für die Inschrift auf dem Sockel verwenden, weil ihnen dieser als besonders wichtig erscheint. (Dementsprechend wäre es im Sinne des Standards auch möglich, sowohl die Beschreibung als auch die Inschrift in das Feld einzubetten.)

Die folgende Grafik veranschaulicht, welche Felder es zu bedienen gilt, um die Mindestanforderungen von europeana.eu zu erfüllen. Dabei ist es lediglich notwendig, eines der Felder in horizontaler Anordnung ausfüllen und abliefern zu können.



Es kann frei gewählt werden, in welcher Weise die angegeben Checkboxen abgehakt werden: Felder, die horizontal zueinander angeordnet sind, stehen in einer (einschließenden) „oder“-Beziehung zueinander. Tatsächlich hat die Sektion «edm:WebResource» in fast allen Fällen keine weiteren Mindestanforderungen, da die zentralen Punkte (wie z. B. die Ressourcenadresse) vom Aggregationsobjekt, d. h. «ore:Aggregation» abgedeckt werden.

Aufbau der Datenstruktur für Kulturerbe digital

Grundlegender Aufbau

Kulturerbe digital bedient sich einer Datenstruktur, welche sich stark am EDM orientiert, dabei aber drei Anforderungen abdecken soll:

  1. Die Struktur soll sich insgesamt listenartiger präsentieren, um den Fokus weg von den EDM-Bausteinen auf die einzelnen Felder zu ziehen. Dabei ergibt sich auch eine Gliederung in zwei einfach verständliche Kategorien: Kulturgut und begleitendes digitales Objekt (bzw. wie später geschildert: begleitende digitale Objekte).
  2. Die einzelnen Felder sind benannt und semantisch gehaltvoller. Es ist dadurch leichter über konkrete Anforderungen, Erwartungen und Möglichkeiten zu sprechen. Mit sich bringt das aber auch im Sinne der Sache ein Mehr an (mindest-)geforderten Feldern (wie z. B. das Feld „Kurzbeschreibung“).
  3. Die Reglementierung eines kontrollierten Vokabulars oder die Reglementierung bei der Verwendung von IDs der jeweiligen Felder kann durch Kulturerbe digital (wo besonders sinnstiftend) Verschärfungen erfahren. So gibt es z. B. Anforderungen an das Feld „Gutsidentifikator“, die so bei europeana.eu nicht reglementiert sind.



Aus den von Kulturerbe digital geforderten Feldern kann jederzeit ein (strukturell etwas anspruchsvolleres) Objekt nach EDM rekonstruiert und an europeana.eu geliefert werden.

Mit einem Verständnis zum Aufbau der Metadatenfelder und ihrem Inhalt nach Kulturerbe digital ist es nicht mehr notwendig, das Modell nach Europeana mit seinen Mindestanforderungen zu durchdringen und im Hinterkopf zu behalten. Sämtliche Kommunikation kann und soll auf Basis der benannten Felder passieren.

Aufbau mit mehreren Webressourcen

Nach dem EDM verbindet das Aggregationsobjekt das Kulturgut mit einer (potentiellen) Vielzahl an digitalen Objekten (in der Regel Webressourcen). (Für eine Wiederholung des Konzeptes siehe Digitale Objektbeschreibung nach EDM)

Nach der Datenstruktur von Kulturerbe digital ist es besonders einfach, mehrere Ressourcen zu einem Kulturgut festzulegen: Es reicht, einfach die Felder zu weiteren digitalen Objekten zu bedienen und zusätzlich einen Verweis auf die Rangordnung bzw. Priorisierung des jeweiligen Objekts zu liefern.


Ein Verweis auf das jeweilige Vorgängerobjekt reicht, um mehrere digitale Ressourcen hintereinander zu schalten.